TECHNISCHE DATEN
– Material: Aluminium
– Einfahrhöhe: 2.650 mm
– Durchfahrtshöhe: 2.200 mm
– Breite: 3.640 mm
– Länge: 6.840 mm
– 12 Solarmodule (Stromerzeugungsleistung von 5 kW)
Die Marktneuheit: Der Solarcarport SP40/5-1
Der Solarcarport wurde nach höchsten Qualitätsstandards gefertigt und ist dank seiner Einzigartigkeit die Marktneuheit im Bereich Automobilunterstand. Alle gängigen Elektrofahrzeuge können so völlig netzunabhängig mit grüner Energie geladen werden.
Die Gestell-Konstruktion des Carports besteht aus besonders langlebigen Aluminiumprofilen und bietet Ihrem Auto mit einer Einfahrhöhe von 2.650 mm und einer Breite von 3.640 mm, sowie einer Länge von 6.840 mm Schutz vor Wind und Wetter. Die Durchfahrtshöhe beträgt hierbei 2.200 mm. Die Profile werden mit Bolzenankern fest im Boden fixiert. In Asphalt- und Betonoberflächen kann direkt verschraubt werden, für andere Oberflächenbeschaffenheiten des Bodens wird ein entsprechendes Fundament benötigt.
Überzeugen Sie sich von der hohen Stabilität und qualitativen Verarbeitung des Carport-Gestells.
Qualitätsstandard, der Ihnen Sicherheit garantiert
Mit diesem Solarcarport entscheiden Sie sich nicht nur für eine nachhaltige, sondern auch für eine qualitätsbewusste Lösung. Sie setzen bewusst auf einen in Deutschland ansässigen Handelspartner, der jederzeit für Sie erreichbar ist.
Nullsteuersatz für Photovoltaik-Betreiber
Seit 1. Januar 2023 gilt für Betreiber von Photovoltaikanlagen: Nach § 12 Abs. 3 UStG ermäßigt sich die Mehrwertsteuer auf 0 % für Kauf und Lieferungen von Solarmodulen einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern. Voraussetzung: die Photovoltaikanlage befindet sich auf oder in der Nähe von (Privat-)Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Ausnahme: Die Wallbox sowie das Gestell fallen nicht unter § 12 Abs.3 UStG und sind damit weiterhin mehrwertsteuerpflichtig. Aus diesem Grund wird die Mehrwertsteuer für die Wallbox und das Gestell auf der Rechnung separat ausgewiesen.
Baugenehmigung
In Deutschland kann je nach Bundesland und Landkreis eine Bauanzeige oder eine Baugenehmigung erforderlich sein. Grundlage hierfür ist die jeweils gültige Landesbauordnung. Informieren Sie sich bitte vor Errichtung bei der für Sie zuständigen Behörden.
Wir bieten:
- 20 Jahre Leistungsgarantie auf die Solarmodule
- 10 Jahre Produktgarantie auf die Solarmodule
- 5 Jahre Garantie auf die Carport-Aluminiumkonstruktion
- 1 Jahr Garantie auf alle übrigen Komponenten