Prüfungs- und Sicherheitsservice

Vertrauen ist gut – Kontrolle ist vorgeschrieben!

Der Unternehmer muss dafür Sorge tragen, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer stets gewährleistet wird. Gemäß §14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) „Prüfung von Arbeitsmitteln“ müssen alle Arbeitsmittel durch eine befähigte Person geprüft werden.

Der Prüfumfang sowie Prüfzeitraum variieren je nach Arbeitsmittel. Wir übernehmen für Sie Paragraphen-Arbeit und kümmern uns um den vorschriftsgemäßen Einsatz Ihrer Arbeitsmittel.

Ihr Vorteil:

  • Rechtssicherheit durch Termineinhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen
  • Erhöhung der Sicherheit im Lager und Ihrer Mitarbeiter – nachhaltig
  • Langfristige gesetztes konforme Einsatzbereitschaft Ihrer Arbeitsmittel

Wir führen Sie durch die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, wie z.B. FEM 4.004 (ehemals UVV) bei Flurförderzeugen oder Regalprüfung gem. DIN EN 15635. Dadurch sorgen wir dafür, dass Sie stets alle gesetzlichen Prüfauflagen erfüllen.

Wir übernehmen für Sie die Terminüberwachung und Termineinhaltung. Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft, wir sorgen für einen vorschriftsgemäßen Einsatz Ihrer Arbeitsmittel!

  • Jährliche Prüfung durch befähigte Person gemäß den entsprechenden DGUV Vorschriften
  • Abgasprüfung
  • Gasprüfung
  • Batterieservice (inkl. Ladegeräte)
  • Reifenservice

Wir prüfen:

  • Flurförderzeuge (inkl. Anbaugeräte & Zubehör)

  • Regale

  • Fahrzeuge (hierzu gehören auch die Reinigungsmaschinen!)
  • Hubarbeitsbühnen

  • Krane

  • Ladungssicherungsmittel

  • Anschlagmittel

  • Hebezeuge / Hebebänder

  • Rundschlingen

  • Leitern, Tritte und Fahrgerüste

  • Winden-, Hub- und Zuggeräte

  • Persönliche Schutzausrüstung

Sie haben eine Frage? Wie können wir Ihnen weiterhelfen?