Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Eine Persönliche Schutzausrüstung (abgekürzt: PSA) ist im Sinne der Benutzungsverordnung jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen.
Eine PSA muss demnach immer dann getragen werden, wenn Verletzungen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Tätigkeiten hervorgerufen werden können, die durch andere technische oder organisatorische Maßnahmen nicht verhindert werden können.
Safety. Made in Germany
In dieser Produktgruppe steht Sicherheit an erster Stelle. Wie auch in den anderen Bereichen unseres Unternehmens achten wir strengstens auf die Herkunft und Verarbeitung unserer Produkte. Daher ist es uns besonders wichtig, PSA zu vertreiben, die allen aktuellen deutschen Sicherheitsanforderungen an ISO und EN Zertifizierungen entsprechen.
Folgende PSA können Sie bei uns bestellen:
Prüfungen
Die Herstellung und Produktion der persönlichen Schutzausrüstung unterliegt strengsten Fertigungsanforderungen und der Überwachung durch ein Qualitätssystem. Da sie das Leben von Mitarbeitern sichern und gegebenenfalls retten muss, ist eine kontinuierliche Wartung und Überprüfung durch eine befähigte Person gesetzlich vorgeschrieben.
Das übernehmen wir für Sie! Kontaktieren Sie uns, wenn wir Ihre PSA prüfen sollen und Sie somit in Ihrem Sicherheitskonzept unterstützen können.
Wichtiger Praxistipp:
PSA muss vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und auf ein einwandfreies Funktionieren geprüft werden. Zusätzlich sollte eine PSA regelmäßig gereinigt und gepflegt werden.
Zur Prüfung befähigte Person gegen Absturz
Wir bilden befähigte Personen für PSA gegen Absturz in Theorie und Praxis aus.
Nach DGUV Grundsatz 312-906 „Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen
Tag 1 Theorie (u.a.)
+++ Verantwortung und Arbeitsschutz +++ Rechtliche Grundlagen +++ Regelwerk zur Vermeidung von Absturz +++ Bauarten von PSA gegen Absturz +++ Beurteilung von Schäden der PSA gegen Absturz +++ Wartung, Reinigung und sachgemäße Lagerung +++ Pflichten einer befähigten Person +++ Betriebsanweisung +++ Benutzerinformation des Herstellers
Tag 2 Praxis
+++ technische Grundfunktionen der PSA gegen Absturz+++ Organisation und Dokumentation der Prüfung +++ Praktische Ausbildung +++ Bestimmungsgemäßer Einsatz der PSA (an- und ablegen, Anwendung) +++ Praxistest und Beurteilung der PSA
Auswertung und Nachbesprechung von Theorie und Praxis
Bescheinigung erfolgreich absolvierter Ausbildung im persönlichen Fahrausweis.